Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft:
- die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“)
- Gas-Hybridheizungen und
- gasbetriebene Wärmepumpen.
Für Änderungen bei den BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 14.08.2022. In diesem Zeitraum kann nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden. Die Änderungen der neuen Richtlinie werden zum 15.08.2022 in Kraft treten.
Alle detaillierten Informationen und die neuen Fördersätze für Anträge ab dem 15.08.2022 finden Sie unter:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20220726_anpassung_beg.html?nn=15129584
Presemitteilung des BAFA hierzu:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220726-bundeswirtschaftsministerium-legt-reform-der-gebaeudefoerderung-vor.html
FAQ-Liste: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/B/beg-reform-faq-liste.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Richtlinien-Änderungstext: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aenderungsbekanntmachung-beg-reform.html
Für politische Rückmeldungen können Sie sich gerne an das BMWK direkt wenden: info@bmwk.bund.de