Achtung: Neuerungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 15.08.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzelmaßnahmen angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.
Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft:
  • die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“)
  • Gas-Hybridheizungen und
  • gasbetriebene Wärmepumpen.
Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt.
Für Änderungen bei den BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 14.08.2022. In diesem Zeitraum kann nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden. Die Änderungen der neuen Richtlinie werden zum 15.08.2022 in Kraft treten.

Alle detaillierten Informationen und die neuen Fördersätze für Anträge ab dem 15.08.2022 finden Sie unter:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20220726_anpassung_beg.html?nn=15129584


Presemitteilung des BAFA hierzu:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/07/20220726-bundeswirtschaftsministerium-legt-reform-der-gebaeudefoerderung-vor.html

FAQ-Liste: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/B/beg-reform-faq-liste.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Richtlinien-Änderungstext: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/A/aenderungsbekanntmachung-beg-reform.html

Für politische Rückmeldungen können Sie sich gerne an das BMWK direkt wenden: info@bmwk.bund.de 
 

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